Politik

Bürgermeister

Rat und Gericht sind im Marktort Tübingen seit 1300 urkundlich nachweisbar. Ratsherren waren auch Gerichtherren. Da Tübingen eine Fürstenstadt war, vertraten diese Gremien auch die Bürgerschaft gegenüber der Stadtherrschaft, damals die Grafen von Zollern. Ab 1342, nach dem Übergang der Burg und der Stadt an Württemberg, gab es zunächst nur ein Gericht. Ein Rat wurde dann 1477 wieder eingerichtet. Im 16. Jahrhundert wurden beide Gremien als “Magistrat” bezeichnet, ein Kollegium gewählter städtischer Amtsträger, das städtische Verwaltungsaufgaben wahrnahm.

Nach Einführung der württembergischen Gemeindeverfassung im Jahr 1819 wurde das dualistische Prinzip eingeführt. Stadtrat und Oberbürgermeister wurden nun direkt von den Bürgern der Stadt gewählt. Heute beträgt die Amtszeit des Oberbürgermeisters acht Jahre. Er ist Vorsitzender des Gemeinderats, Leiter der Verwaltung und hat zwei Stellvertreter.

Bei der Wahl des Oberbürgermeisters am 22. Oktober 2006 wurde Boris Palmer (AL/Die Grünen) mit 50,4 % der Stimmen im ersten Wahlgang gewählt und setzte sich gegen die Amtsinhaberin Brigitte Russ-Scherer durch.

Gemeinderat

Der Gemeinderat wird alle fünf Jahre direkt gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden Oberbürgermeister und 40 ehrenamtlich tätigen Stadträtinnen und Stadträten und legt Ziele und Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns fest. Er entscheidet über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist.

Die letzte Kommunalwahl fand am 7. Juni 2009 statt. Seitdem sind AL/Grüne mit 14 Sitzen stärkste Fraktion, gefolgt von CDU (8 Sitzen), SPD (7 Sitzen), der Linken und der UFW (freie Wähler) mit je 3 Sitzen, und der Wählervereinigung unabhängiger Tübinger (W.U.T.) mit 2 Sitzen.

Jugendgemeinderat

Eine kommunalpolitische Besonderheit Tübingens ist der Jugendgemeinderat, der 1999 erstmals tagte. Er hat 24 Mitglieder und wird alle zwei Jahre von den 13 bis 18-Jährigen des Stadtgebiets gewählt. Alle Kandidaten dürfen nicht älter als 18 Jahre alt sein. Er arbeitet mit dem Bürgermeister zusammen und besitzt neben Rede- und Anhörungsrecht auch ein Antragsrecht im Gemeinderat.

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